Vorstand der BI Braubach lebenswerter e. V. trifft sich mit Vertretern vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Koblenz und Diez zu einem Sachstandsgespräch.
Da bezüglich der Kosten-Nutzen-Untersuchung (KNU) für die Ortsumgehung und dem BI-Antrag auf eine durchgehende Tempo-30-Zone in der Ortsdurchfahrt, von der Brunnenstraße über die Oberallee- und Rheinstraße bis zur Einmündung in die B42, bisher noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen wurden, hatte der BI Vorstand um ein Gespräch mit dem LBM ersucht.
Der BI ging es in erster Linie darum, sich über die aktuellen Sachstände zu informieren, damit weitere Vorgehensweisen geplant werden können.
Das Gespräch fand am 26.05.2015 in der Zentrale des LBM-RLP in Koblenz statt.
Von Seiten des LBM-Koblenz nahm der technische Geschäftsführer Herr Hölzgen, sowie verschiedene Fachbereichsleiter an der Besprechung teil. Der LBM-Diez war durch den Leiter Herr Neuroth und stellvertretenden Leiter Herr Nink vertreten.
Das Gespräch untergliederte sich in die eingangs erwähnten Themen Ortsumgehung und Temporeduzierung.
- Ortsumgehung
Zur Einführung wurde vom 1. Vorsitzenden der BI, Helmut Veit, eine Präsentation zur aktuellen Verkehrslage in Braubach vorgeführt und der vorhandene Istzustand beispielhaft erläutert.
Bei der anschließenden Diskussion, wurde von den Vertretern des LBM zunächst der generelle Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens detailliert erläutert.
Voraussetzung hierfür ist u. a. eine KNU, die eine Wertigkeit von mindestens 1,0 haben sollte.
Die KNU ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für öffentliche Investitionsprojekte und gibt u. a. Auskunft darüber, ob der Nutzen eines Projektes höher ist als die Kosten. Dies erlaubt es, u. a. die finanziellen Mittel dort einzusetzen, wo der Nutzen am größten ist.
Um hierzu realistische Bewertungskriterien zu erhalten, hatte der LBM bereits im Frühjahr 2014 in Braubach eine Verkehrsuntersuchung, einschließlich einer Verkehrsbefragung, durchgeführt. Dabei wurde ein Spitzenwert von ca. 9.700 Fahrzeugen ermittelt, die den Engpass am Obertor passieren.
Laut Auskunft LBM, wird zurzeit eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durch ein neutrales Planungsbüro erstellt, die als weiteres Bewertungskriterium mit in die KNU einfließen soll.
Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, voraussichtlich in ca. 2-3 Monaten, kann über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.
Zusammenfassung:
Da zurzeit noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen, kann die von der BI geplante Bürgerversammlung, wo die Ergebnisse der KNU und die weitere Vorgehensweise der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, vorerst nicht stattfinden. Der ursprüngliche Termin war für Februar 2015 geplant, dann erfolgte eine Neufestsetzung auf das Frühjahr 2015 und nun wird es eine weitere Verschiebung, voraussichtlich auf den Herbst 2015, geben.
- Ausweitung der Tempo-30-Zone
Hier wurde der BI mitgeteilt, dass grundsätzlich die Verkehrssicherheit und der Lärmschutz getrennt betrachtet werden müssen.
Zum Thema Verkehrssicherheit wurde von Frau Schemmer (Fachgruppe Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht) erläutert, dass der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h Innerorts vorgeschrieben hat. In Ausnahmefällen, wenn besondere Umstände wie z. B. eine Gefährdungslage vorhanden sind, kann davon abgewichen und eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden. Grundsätzlich hat jeder Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Ob eine besondere Gefährdungslage vorliegt, beurteilt eine Unfallkommission bei einer regelmäßigen Verkehrsschau. Obwohl Verbandsgemeindeverwaltung und Stadt hier schon mehrfach auf die häufigen Beinaheunfälle hingewiesen haben, rechtfertigen die tatsächlichen Unfallzahlen noch keine besondere Gefahrenlage. Der Anordnung von Tempo 30 durch die Verbandsgemeindeverwaltung, auf Antrag der Stadt, wurde daher in der Vergangenheit vom LBM widersprochen.
Alle betroffenen Bürger sind daher aufgefordert auch die vielen Beinaheunfälle in Braubach, insbesondere am den Fußgängerüberwegen in der Rheinstraße, Höhe NASPA (Schulweg) und auch in der Wilhelmstraße Höhe Markuskirche (Kindergartenweg) oder auch die vielen abgefahrenen Spiegel an der Oberalleestraße konsequent bei der Polizei zur Anzeige zu bringen, damit diese Fälle dort bekannt werden.
Zum Thema Lärmschutz wurden von Herrn Dr. Jungelen (Referat Immissionsschutz) zuerst die rechtlichen Grundlagen erläutert. Er führte aus, dass bei der Beurteilung der Lärmsituation grundsätzlich zwischen Lärmvorsorge und Lärmbeseitigung unterschieden wird.
Am Obertor wurden vor einigen Jahren Lärmberechnungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass im Bereich der Oberalleestraße Schutzmaßnahmen, in Form von Schallschutzfenstern, stattgefunden haben.
Eine erneute Berechnung wird generell in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt.
Da in der Oberalleestraße bereits Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden ist hier die Dringlichkeit einer erneuten Berechnung niedriger zu bewerten, als in Orten, wo noch keine Maßnahmen durchgeführt wurden. Jetzt wurden aber die Grenzwerte für Lärmschutz nochmals gesenkt. Deshalb muss eine außerplanmäßige Untersuchung von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, in diesem Fall von der VG-Loreley, beim LBM beantragt werden.
Bei einer Verschlechterung der Lärmsituation könnten dann noch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie z. B. auch eine Temporeduzierung in Betracht gezogen werden.
Zusammenfassung:
Beim Thema Verkehrssicherheit besteht u. a. aufgrund der geringen Unfallhäufigkeit zurzeit lt. LBM kein Grund von der vorhandenen Geschwindigkeitsregelung abzuweichen
Beim Thema Lärmschutz hat die VG-Verwaltung eine schalltechnische Untersuchung beim LBM beantragt.
Auf Nachfragen der BI, wird es voraussichtlich noch mindestens 6 Monate dauern bis die Untersuchung durchgeführt werden kann, sodass wahrscheinlich in diesem Jahr mit keinen Ergebnissen diesbezüglich zu rechnen ist.
Wie sicherlich viele Bürgerinnen und Bürger bemerkt haben, wurde auf Initiative der BI in der Unterallesstraße ein Tempomessgerät (Smiley) aufgestellt.
Sobald die Auswertung der Messergebnisse stattgefunden hat, werden wir die Öffentlichkeit hierüber informieren.
Braubach lebenswerter e. V.
Bürgerinitiative für eine verkehrsberuhigte Stadt
Der Vorstand